Hausordnung
Freundlichkeit, Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und ein friedlicher Umgang miteinander bestimmen unser Zusammenleben.
Unsere Hausordnung hat Gültigkeit für das Schulgebäude, die Sporthalle, den Schulhof und die dazugehörenden Anlagen. Sie gilt auch für die Nachmittagsbetreuung.
Unsere allgemeinen Schulhausregeln
• Ich komme rechtzeitig in die Schule, so dass ich spätestens um 8:10 Uhr meine Jacke aufgehängt und meine Materialien gerichtet habe. Die Türen zum Schulgebäude werden um 7:55 Uhr geöffnet.
• Ich gehe langsam und geordnet durch das Schulhaus und achte auf eine angemessene Lautstärke.
• Vor, während und nach dem Unterricht halte ich mich nicht unnötig lang auf den Gängen auf.
• Ich gehe möglichst nur vor und nach dem Unterricht und in den Pausen zur Toilette.
• Ich wasche mir nach dem Toilettengang und vor dem Essen die Hände.
• Während der Schulzeit darf ich das Schulgelände nur in Begleitung einer schulischen Aufsichtsperson verlassen.
• Nach meinem Unterrichtsschluss verlasse ich zügig das Schulgelände.
• Ich befolge die Anweisungen des schulischen Personals.
• Ich beachte jederzeit die für meine Gruppe aufgestellten Regeln (z.B. Klassen-, Sport-, Pausen-, Essensregeln).
• Schulfremde und gefährliche Gegenstände lasse ich zu Hause.
• Handys und Smartwatches benötige ich in der Schule nicht. Im Notfall werden meine Eltern oder weitere angegebene Kontaktpersonen für mich angerufen. Ausgeschaltet werden Handys im Schulranzen geduldet.
• Ich fotografiere und filme in der Schule nicht und zeichne auch keine Tonaufnahmen auf.
• Ich passe gut auf mein Eigentum auf. Wenn etwas verschwindet, übernimmt die Schule dafür keine Haftung.
Wir fühlen uns in einer sauberen Grundschule wohl
• Ich gehe achtsam mit unserem Schulhaus, dem Außengelände und den Einrichtungsgegenständen um.
• An der Garderobe und in den Ranzenfächern achte ich immer auf Ordnung.
• Ich räume ordentlich auf, wenn ich einen Saal verlasse. In der Ablage unter den Tischen lasse ich nichts liegen. Am Ende eines Schultages stelle ich meinen Stuhl auf den Tisch, so dass besser gekehrt und geputzt werden kann.
• Ich werfe meine Abfälle in die richtigen Behälter.
• Die Toilette verlasse ich immer so, wie ich sie auch vorzufinden wünsche.
• Ausstellungsstücke und Bilder machen unser Schulhaus schöner und gemütlicher. Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass es auch so bleibt.
Wir vermeiden Unfälle
• Auf meinem Schulweg nutze ich möglichst verkehrssichere Wege, auch wenn ich dadurch vielleicht einen kleinen Umweg in Kauf nehmen muss. Die gelben Füße helfen mir dabei.
• Ich sollte erst alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn ich den Fahrradführerschein bestanden habe.
• Auf dem Schulgelände schiebe ich mein Fahrrad oder meinen Roller bis zum Abstellplatz.
• Ich achte darauf, dass ich durch rücksichtsloses Verhalten meine Mitschüler nicht in Gefahr bringe.
• Ich gehe auf den Gängen und den Treppen langsam und halte mich rechts.
• Ich klettere und rutsche nicht am Treppengeländer und springe die Treppenstufen auch nicht hinunter.
• Schuhe mit ausgeklappten Rollen trage ich in der Schule nicht.
• Ich spiele, renne und tobe nicht auf dem Podest zwischen den Eingangstüren.
• Ich werfe keine Schneebälle, Steine, Stöcke oder andere harten Dinge. Stockkämpfe sind ebenso verboten.
• Die Geräteräume in der Sporthalle darf ich nur nach Aufforderung durch meine Lehrkraft oder den AG-Leiter betreten.
• Ich nutze Turngeräte erst nach der Freigabe durch meine Lehrkraft oder AG-Leiter.
• Ich melde es meiner Lehrkraft, einer Gruppenbetreuerin/ einem Gruppenbetreuer oder der Schulsozialarbeiterin, wenn ich mich verletzt habe.
Hausregeln für Erwachsene
• Im Krankheitsfall entschuldigen Eltern ihr Kind am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn persönlich, schriftlich oder telefonisch. Spätestens am dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. In begründeten Fällen darf die Klassenleitung eine Bestätigung über einen Arztbesuch einfordern.
• Arztbesuche, die aus dringlichen Gründen während der Schulzeit (auch Ganztagsschule!) wahrgenommen werden müssen, sind durch eine Bestätigung der Arztpraxis zu belegen.
• Um die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten, müssen Kinder mit deutlichen Krankheitssymptomen bzw. Verdacht auf Läusebefall zu Hause bleiben bzw. vorzeitig von der Schule abgeholt werden.
• Meldepflichtige Krankheiten (z.B. Masern, Mumps, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Röteln…) und Läusebefall sind der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.
• Unfälle, die während der Schulzeit oder auf dem direkten Schulweg passiert sind und einen Arztbesuch zur Folge hatten, müssen mit einer Beschreibung des Unfallhergangs und der Verletzung in der Schule gemeldet werden. Ebenso werden die Angabe des behandelnden Arztes und das Datum des Arztbesuches benötigt.
• Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, halten nicht vor den Eingängen zum Schulgelände. Zur Sicherheit aller Kinder ist hier (absolutes) Halteverbot! Die Nutzung des Parkplatzes ist nur mit Berechtigungskarte erlaubt, die Einfahrt auf den Schulhof bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
• Eltern begleiten ihre Kinder nur in Ausnahmefällen ins Schulhaus bzw. holen sie von dort ab.
• Während der Schulzeit ist der Aufenthalt im Schulhaus und auf dem Schulgelände externen Personen nicht gestattet.
• Haustiere dürfen nicht bzw. nur mit ausdrücklicher Erlaubnis durch die Schulleitung mit auf das Schulgelände gebracht werden.
• Ohne vorherige Terminabsprache sind Gespräche mit Mitarbeitern der Schule in der Regel nicht möglich. Der Unterricht darf durch Elternanliegen nicht gestört, verzögert oder unterbrochen werden. In Pausen-, Spiel- und Bewegungszeiten muss die für die Kinder zuständige Person ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können!
• Der erste Ansprechpartner bei Rückmeldungen, Fragen oder Problemen ist die betroffene Fachkraft (Klassenleitung, Fachlehrer, Schulsozialarbeiterin, Betreuungskraft, AG-Leitung…), erst dann die Schulleitung bzw. die GTS-Koordinatorin.
• Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht und kein Alkohol konsumiert werden. Auf dem Schulhof besteht Glasverbot.
• Das Fotografieren, Filmen und Aufnehmen ist ohne Genehmigung der Schulleitung bzw. des Schulträgers auf dem gesamten Schulgelände verboten. Eine Veröffentlichung von Bild-, Film- und Tonmaterial ist ohne schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten ausdrücklich untersagt.
• Auskünfte über Personen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne schriftliche Einverständniserklärung der Betroffenen von Seiten der Schule nicht erteilt werden.
Diese Hausordnung wurde nach Abschnitt 12, § 59 der GSchO im Einvernehmen mit dem Schulausschuss und im Benehmen mit dem Schulträger und dem Schulelternbeirat erlassen.